Kundenmeinungen
Pfefferspry MK-6 im Test. Eine Enttäuschung!!, 22. November 2007
Hallo an alle die auf der Suche nach einem geeigneten Pfefferspray für ihre Bedürfnisse sind.
Ich werde hier nur eine kurze Rezension über dieses Gerät machen und keinen Werbespruch platzieren wie an Rezensenten vor mir.
Dieses Pfefferspay ist eine grosse Enttäuschung. Die Plastikhülle ist zwar sauber verarbeitet und liegt gut in der Hand aber der Mangel liegt im Flüssigstrahl ( und das ist ja wohl das wichtigste ). Die Reichweite von 6 Metern kann man leider nicht auf den Einsatz im Ernstfall beziehen. Nach 6 Metern trifft der Wirkstoff am Boden auf. Nach ca.4 Metern beginnt er einen leichten Bogenflug nach unten. Man hat also keine Einsatzreichweite von 6 Metern wo man noch ein Ziel in der Höhe trifft aus der man den Strahl abgegeben hat. Ich habe das Gerät im Garten und in der Garage getestet und kam beide Male zum gleichen Egebnis. Für mich war gerade die Reichweitenangabe der Hauptgrund dieses Gerät zu kaufen. Ich hoffe dass ich anderen Käufern damit eine Enttäuschung ersparen kann.
First Defense MK-6, 26. Oktober 2007
Ein hervorragend gebautes Pfferspray. Durch den Haltebügel immer an der gleichen Position zu tragen - im Notfall hat man keine Zeit lange danach zu suchen... Konstruiert nach Rücksprachen mit Polizei und diversen privaten Sicherheitsdiensten..
Sprühreichweite bis zu 6 Meter.. - kein Sprühnebel, sondern direkter Strahl..
Ein rundrum gelungenes Produkt!
Schutz für unterwegs, 29. September 2007
Die Zahl der Gewaltdelikte immt immer mehr zu- es gibt offensichtlich einen Markt für Pfefferspays. Diese dürfen lt. Gesetzgeber nur gegen angreifende Tiere eingesetzt werden, nicht gegen angreifende Personen.
§ 32 StGB führt aus:
"Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Das MK-6 Spray ist mit 28 ml ausreichend bemessen, der Wechsel der Patrone ermöglicht etwaiges Training zu geminderten Kosten.
Verschwiegene Details..., 9. Juni 2007
Dieses Produkt ist sicher qualitativ hochwertig.
Dennoch bin enttäuscht, dass wichtige Details hier beim Kauf einfach verschwiegen werden.
Auf dem Pfefferspray steht u. a. wortwörtlich:
"Es darf in der BRD von Privatpersonen nur zur Tierabwehr eingesetzt werden (Tierabwehrspray). Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften."
Wie das dann vor Gericht aussieht, wenn man es gegenüber einem Menschen einsetzt, weiß ich nicht. Vielleicht hat man auch durch den Einsatz in einer Notwehrsituation keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
Einige Tränengassprays mit nur 1-1,5m Reichweite sind das rechtlich sicherere - aber auch das körperlich sichere?
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