Kundenmeinungen
Alles was Recht ist, 15. Februar 2007
Die Japaner haben es von uns abgeschrieben, die Österreicher sind zu ähnlichen Ergebnissen gekommen, nunmehr 107 Jahre alt und immer noch hochaktuell und ein konservatives Spiegelbild unserer Gesellschaft. Während in der Erstausgabe noch der Ehemann den Arbeitsvertrag seiner Ehefrau auch ohne deren Zustimmung kündigen konnte, hat das Zeitalter der Suffragetten nebst Einführung des Frauenwahlrechts uvm. so manch antiquierte Gesetzesregelung zu Fall gebracht.
Andere, nicht weniger wichtige Dinge, wie die Eigentumsverhältnisse an einem weggeflogenen Bienenschwarm sind allerdings beibehalten worden.
Auch in der was weiß ich wievielten Ausgabe ein Meisterwerk, jeglicher Rezension erhaben.
Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, 8. Februar 2007
Dieses herrliche Büchlein mag auf den ersten Blick etwas spröde erscheinen - bereits das Hauptwerk "BGB" wird in 2385 Kapitel (sogenannten "Paragraphen") aufgeteilt, was den Sprachfluss deutlich hemmt. Anderesseits sind diese Zäsuren willkommene Anlässe für den Leser, nochmal inne zu halten, sich die letzten Sätze genüßlich auf der Zunge zergehen zu lassen und sich an der Poesie der Sprache zu erfreuen.
"§726 Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zwecks" ist eines meiner Lieblingskapitel. Ich schätze es zu gleichen Maßen seiner unnachahmlichen Sprachmelodie als auch seines nihilistischen Grundansatzes wegen.
Das BGB eignet sich besonders als reichlicher Zitatenschatz. Leider ist die vorliegende Auflage aus kommerziellen Gründen mehrfach zensiert worden, damit es einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden konnte. Besonders vermisse ich §1300, der mir in jungen Jahren so manche schlaflose Nacht bereitete ;-)
Als kleiner Ausgleich wurde aber das BGB durch ein wunderschönes "Making Of" und ein paar Bonus Tracks (u.a. Beurkundungsgesetz, Produkthaftungsgesetz) ergänzt, so dass sich das vorliegende Werk summa summarum durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnet.
Einen Stern muss ich leider abziehen, weil mir einige Handlungfäden unlogisch und zusammenhanglos erscheinen. Ansonsten kann ich diesen Klassiker nur empfehlen, der in keinem Bücherregal fehlen sollte!
Scherz beiseite, das BGB ernsthaft zu rezensieren ist so unmöglich wie das Grundgesetz oder die Bibel. Natürlich gehört dieses Buch in jeden Haushalt,die 5 Euro sollte es jedem wert sein.
Kann man immer brauchen, 6. November 2006
Das BGB ist ein Buch, welches man immer brauchen kann. Wie der Duden oder die Wikipedia. Auch wenn man keine Probleme hat und nur Paragraph xyz durchlesen (manchmal ganz wissenswert), ist es brauchbar.
Und es ist mit 5 EUR äußerst billig. Da bezahlt man doch eigentlich nur für das Papier und die Tinte. Ist ja auch klar, denn kein Autor verdient daran (außer den Politikern :)).
Aber: kostenlos gibt es das BGB im Internet unter gesetze-im-internet.de oder bundesrecht.juris.de. Diese Version ist auch immer aktuell.
Empfehlung für Jedermann, 17. Oktober 2006
Dieses Buch gehört neben einem Duden als Pflichtlektüre in jede Hausbibliothek. Egal ob Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht oder Familienrecht, hier findet man die ersten Anhaltspunkte bei juristischen Fragen dieser Rechtsgebiete. Sehr viele Paragrafen kann man lassen sich zum Glück auch als Laie direkt verstehen. Zudem ist das Buch für wenig Geld zu haben. Also: Kaufen!
Ein Nachschlagewerk für viele Gelegenheiten, 18. September 2006
Wer kennt das nicht: Man ist so richtig in Rage und möchte es Herrn X oder Frau Y gepflegt heimzahlen. Hat man zuvor im BGB geblättert, weiß man, ob der Racheplan gesetzeskonform ist oder - falls nicht - ob die drohende Strafe zumindest vertretbar erscheint. Wie man sich bestens durchmogeln kann, hat Marcel Dreykopf in seinem bitter-bösen aber urkomischen Buch "Fußball - Das Allerletzte" trefflich beschrieben. Darin erfahren wir Erstaunliches über sehr bekannte Herren, die Knochen und Verträge brechen. Da unsereins seine Gefühle aber nur selten auf dem Sportplatz ausleben kann, müssen wir die Gesetzestexte lesen, bevor wir den Abteilungsleiter mit einer Blutgrätsche nieder strecken oder dem arroganten Nachbarn ins gefönte Blondhaar spucken. Wer weiß, wie er es ungestraft tun kann, hat doppelt Freude daran. Dem BGB sei Dank.
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